Ich wollte Marvin Wildhages Video über eine erfundene Krankheit zunächst ignorieren. Die Versuchsanordnung wirkte vorhersehbar: Ein YouTuber baut eine falsche Pharmafirma auf, verschickt Kooperationsanfragen und wartet darauf, ob jemand die Angaben ungeprüft übernimmt.
Die große Resonanz hat den Fall verändert. Inzwischen geht es in vielen Reaktionen kaum noch um die konkrete Instagram-Story. Diskutiert werden Alina Walbruns medizinische Qualifikation, ihre berufliche Zukunft und mögliche Konsequenzen für eine Approbation oder Promotion. Damit ist aus einer berechtigten Kritik an Gesundheitswerbung eine Debatte geworden, in der gesicherte Tatsachen und Forderungen aus Kommentarspalten zunehmend ineinanderlaufen.
Der Vorgang verdient eine genaue Betrachtung. Walbruns Fehler lässt sich klar benennen. Daraus folgt allerdings keine belastbare Grundlage für jedes Urteil, das derzeit über ihre gesamte Person und Karriere gefällt wird.
Wildhage baute eine überprüfbare Fake-Kampagne auf
Für das Video erfand Marvin Wildhage die angebliche „postvirale nasale Hypersensibilität“. Nach seiner Beschreibung sollte eine überempfindliche Nase nach einem Infekt auf verschiedene Reize reagieren und zeitweise anschwellen.
Dazu entstand eine fiktive Pharmafirma mit Website, angeblicher Geschäftsleitung und einem vermeintlichen Fachartikel. Auf der Seite waren mehrere Hinweise auf den Schwindel versteckt. Die angebliche Leiterin hieß Beatrice Geppetto, ihr Lebenslauf enthielt eine Ausbildung im Holzschnitzen und im Datenschutztext wurde auf das später geplante YouTube-Video angespielt.
Das Management eines weiteren angefragten Medizin-Influencers wurde misstrauisch. Es fand weder das Unternehmen in einem Register noch belastbare medizinische Quellen zur angeblichen Erkrankung und konfrontierte die Absender in einem Videogespräch mit den Unstimmigkeiten. Dieser Teil des Experiments zeigt, dass eine übliche Hintergrundprüfung erhebliche Zweifel an der Kampagne ausgelöst hätte.
Alina Walbrun nahm die Anfrage dagegen an und veröffentlichte eine Instagram-Story zur erfundenen Erkrankung. Im Video ist zu sehen, wie sie die Beschwerden mit einem eigenen Arztbesuch verbindet und erklärt, das Thema aus dem HNO-Abschnitt ihres Medizinstudiums zu kennen. Außerdem nennt sie Reize wie kalte Luft, Klimaanlagen, Parfüm und Rauch. Nach Wildhages Darstellung waren mehrere dieser Beispiele im Briefing nicht vorgegeben.
Der entscheidende Fehler lag in der fehlenden Prüfung
Eine professionell gestaltete Website kann täuschen. Auch ein medizinisch klingender Begriff kann mit einem realen Krankheitsbild verwechselt werden. Beides erklärt, weshalb eine solche Anfrage auf den ersten Blick plausibel wirken kann.
Für eine Gesundheitskampagne reicht dieser erste Eindruck nicht aus. Wer medizinische Ausbildung und persönliche Erfahrungen einsetzt, um einem Beitrag Glaubwürdigkeit zu geben, muss die Bezeichnung, den Auftraggeber und die fachlichen Grundlagen vorher unabhängig überprüfen.
Walbruns Aussage, sie kenne das Thema aus dem Studium, verstärkte die Glaubwürdigkeit der Story erheblich. Der im Video verwendete Krankheitsbegriff war jedoch erfunden. Für die Leser und Zuschauer entstand dadurch der Eindruck, es handle sich um ein etabliertes medizinisches Phänomen mit einer konkreten fachlichen Bezeichnung.
Das lässt sich als schwerer redaktioneller und professioneller Fehler bewerten. Aus dem veröffentlichten Material lässt sich dagegen nicht sicher ableiten, dass Walbrun von Beginn an wusste, dass die Krankheit erfunden war. Eine Behauptung über eine bewusste Täuschungsabsicht würde weiter gehen als die derzeit belegbaren Tatsachen.
Walbrun erklärt die Verwechslung mit realen Beschwerden
Nach der Veröffentlichung des Videos reagierte Walbrun öffentlich. Sie räumte ein, den Krankheitsbegriff nicht ausreichend überprüft zu haben. Nach ihrer Darstellung hatte sie die Beschreibung mit realen Beschwerden und medizinischen Begriffen aus dem Bereich einer überempfindlichen Nasenschleimhaut verbunden.
Diese Erklärung macht den gedanklichen Weg nachvollziehbar. Sie beseitigt den ursprünglichen Fehler jedoch nicht. Gerade die Ähnlichkeit mit realen Beschwerden hätte eine genaue Prüfung notwendig gemacht, bevor daraus eine bezahlte Gesundheitsinformation für ein großes Publikum wurde.
Walbrun kündigte außerdem an, dass der für die Kooperation vorgesehene Betrag von 3.800 Euro an Ärzte ohne Grenzen gehen solle und sie selbst noch einmal denselben Betrag spenden wolle. Später deaktivierte sie vorübergehend ihre Kommentare und erklärte, die Masse an Hass belaste sie.
Ihre Reaktion gehört zur vollständigen Darstellung des Falls. Sie hat den ungeprüften Umgang mit dem Krankheitsbegriff eingeräumt und eine Konsequenz angekündigt. Das bedeutet nicht, dass damit jede fachliche Frage beantwortet ist. Es verhindert aber eine einseitige Darstellung, in der nur das YouTube-Video als Quelle vorkommt.
Die Kritik an Medfluencern existierte schon vorher
Die starke Reaktion lässt sich auch durch frühere Debatten über Alina Walbruns Inhalte erklären. Bereits Anfang 2025 beschäftigte sich eine SWR-Recherche mit gesundheitsbezogenen Beiträgen von Medfluencern und griff dabei auch Walbruns Inhalte auf.
Die Recherche thematisierte unter anderem das dauerhafte Blutzuckertracking bei gesunden Menschen, Ernährungsempfehlungen und die Verbindung zwischen Gesundheitscontent und kommerziellen Angeboten. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft bewertete anlassloses Gewebezuckertracking bei Gesunden in diesem Zusammenhang kritisch. Walbruns anwaltliche Stellungnahme lautete damals, Menschen mit Essstörungen seien nicht die Zielgruppe ihrer Beiträge. Sie betonte außerdem, Information und Werbung zu trennen.
Diese Vorgeschichte darf erwähnt werden, weil sie den aktuellen Kontext erklärt. Sie ist jedoch kein Beweis dafür, dass sämtliche früheren oder späteren Aussagen Walbruns falsch wären. Die jeweiligen Inhalte müssen einzeln beurteilt werden.
Ein plausibler Grund für die große Resonanz liegt darin, dass viele Nutzer bereits eine feste Meinung über Walbruns öffentlichen Auftritt hatten. Die neue Story wurde dadurch weniger als einzelner Fehler wahrgenommen, sondern als Bestätigung einer schon bestehenden Kritik.
Alina Walbrun wird zur Projektionsfläche
Walbrun verbindet auf ihren öffentlichen Kanälen mehrere Rollen: Medizinstudium, Gesundheitswissen, Selbstoptimierung, Unternehmertum, Werbung und eine stark inszenierte persönliche Marke. Diese Mischung erzeugt Reichweite und wirtschaftliche Möglichkeiten. Sie erzeugt auch Misstrauen.
Ich stehe Influencern selbst häufig skeptisch gegenüber. Die ständige Vermarktung persönlicher Erfahrungen macht schwer erkennbar, wann jemand informiert, wann jemand unterhält und wann ein Produkt verkauft werden soll. Bei Gesundheitsthemen ist diese Trennung besonders wichtig, weil medizinisch klingende Aussagen das Verhalten von Menschen unmittelbar beeinflussen können.
Der Fall Alina Walbrun zeigt zugleich, wie schnell berechtigte Influencer-Kritik in eine allgemeine Abrechnung kippt. In den Reaktionen geht es teilweise um den Wunsch, ihre gesamte bisherige Arbeit, ihren Abschluss oder ihre berufliche Eignung für wertlos zu erklären. Dafür liefert eine ungeprüfte Instagram-Kooperation allein keine ausreichende Tatsachengrundlage.
Man kann den konkreten Beitrag klar kritisieren, ohne eine vollständige Charakterdiagnose über die Person abzugeben. Auch die Forderung nach einer möglichst schweren beruflichen Bestrafung ist kein Ersatz für eine sachliche Prüfung.
Der Status als Ärztin und eine Approbation sind getrennte Fragen
Walbrun teilte im Mai 2026 öffentlich mit, ihr Medizinstudium abgeschlossen zu haben. Ob und seit wann darüber hinaus eine Approbation erteilt wurde, sollte ohne eindeutigen Beleg nicht aus Social-Media-Profilen, Berufsbezeichnungen oder dem Namen eines Accounts abgeleitet werden.
Ein abgeschlossenes Medizinstudium und die staatliche Erlaubnis zur ärztlichen Berufsausübung sind rechtlich getrennte Schritte. Die Bundesärzteordnung regelt sowohl die Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation als auch mögliche spätere Maßnahmen. Solche Entscheidungen erfolgen durch zuständige Behörden und auf Grundlage eines konkreten Verfahrens.
Aus einem YouTube-Video folgt daher kein automatischer Approbationsentzug. Auch die Einschätzung, eine bestimmte Sanktion sei wahrscheinlich oder bereits eingeleitet, wäre ohne Mitteilung einer zuständigen Stelle spekulativ.
Wildhages Video enthält weitreichende juristische Einordnungen möglicher Konsequenzen. Diese Passagen beschreiben denkbare rechtliche Fragen. Sie dokumentieren keine behördliche Entscheidung und kein abgeschlossenes berufsrechtliches Verfahren.
Disease-Awareness-Kampagnen sind genauer zu unterscheiden
Wildhage stellt sein Experiment in den Zusammenhang sogenannter Disease-Awareness-Kampagnen. Dabei wird über Symptome oder Krankheiten informiert, ohne zwingend ein konkretes Medikament in den Mittelpunkt zu stellen.
Solche Kampagnen sind nicht automatisch unzulässig. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung im Gesundheitsbereich. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten zudem strenge Beschränkungen bei der Werbung gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit. Ob eine Informationskampagne tatsächlich als unzulässige Werbung einzuordnen ist, hängt von ihrer konkreten Gestaltung, dem Auftraggeber und dem Zusammenhang mit einem Produkt ab.
Im Experiment gab es weder die Krankheit noch das Unternehmen oder ein echtes Medikament. Das Video belegt deshalb keinen konkreten Gesetzesverstoß eines realen Pharmaunternehmens. Es zeigt, dass eine Influencerin eine medizinisch klingende Kampagne ohne ausreichende Überprüfung veröffentlichte.
Dieser Unterschied ist relevant. Die journalistisch belastbare Kritik betrifft den Prüfprozess und die Nutzung medizinischer Autorität. Weitergehende Vorwürfe über Betrug, strafbares Verhalten oder berufsrechtliche Unwürdigkeit sollten zuständigen Stellen überlassen bleiben.
Wildhages Video dokumentiert den Vorgang und inszeniert ihn
Das Video liefert wesentliche Belege für die Kampagne. Zu sehen sind die Fake-Website, Teile der Kommunikation, das Briefing und Walbruns veröffentlichte Story. Für die Beurteilung des konkreten Inhalts ist es damit eine wichtige Quelle.
Gleichzeitig ist das Video ein geschnittenes Unterhaltungsformat. Wildhage arbeitet mit Spott, Pinocchio-Anspielungen und einer klaren Dramaturgie aus bestandener und nicht bestandener Prüfung. Das vollständige Rohmaterial und die gesamte Kommunikation zwischen allen Beteiligten sind öffentlich nicht einsehbar.
Das macht die gezeigten Ausschnitte nicht wertlos. Es begrenzt jedoch, welche Schlüsse daraus gezogen werden können. Belegt ist, was in der Story gesagt und im Video dokumentiert wurde. Innere Motive wie Gleichgültigkeit gegenüber Patienten, bewusste Täuschungsabsicht oder ausschließliches Handeln aus Geldgier lassen sich daraus nicht zweifelsfrei feststellen.
Kritik braucht keine maximale Eskalation
Alina Walbrun hätte die Bezeichnung, die angebliche Firma und das Briefing sorgfältiger prüfen müssen. Besonders problematisch war der Verweis auf das eigene Studium, weil er der erfundenen Bezeichnung medizinische Autorität verlieh.
Diese Kritik bleibt auch dann bestehen, wenn man Forderungen nach beruflicher Vernichtung oder persönliche Beschimpfungen ablehnt. Eine sachliche Bewertung wird nicht stärker, wenn sie mit unbelegten Zusatzvorwürfen verbunden wird.
Die Verantwortung für mögliche berufsrechtliche Konsequenzen liegt bei den zuständigen Institutionen. Die Aufgabe der Öffentlichkeit besteht darin, die dokumentierten Aussagen einzuordnen, Quellen zu prüfen und bei medizinischen Social-Media-Inhalten grundsätzlich genauer hinzusehen.
Der Fall liefert dafür genug Material. Es braucht keine Spekulationen über Abschlüsse, Approbationen, Arbeitgeber oder die gesamte Persönlichkeit von Alina Walbrun.



