Manchmal fallen einem Unterschiede zwischen Ländern nicht im Museum, im Supermarkt oder auf der Straße auf, sondern beim Blick auf eine Wiese. In Schweden begegnete uns in einer öffentlich zugänglichen Parkanlage dieses orangefarbene Gefährt: Ein großer Rasenroboter zieht selbstständig seine Bahnen. Keine Absperrung, kein Mitarbeiter läuft daneben, Spaziergänger sind in unmittelbarer Nähe.

Für schwedische Besucher dürfte das längst weniger spektakulär aussehen. Aus deutscher Perspektive drängen sich dagegen ziemlich schnell Fragen auf: Kann man eine mehrere Tausend Euro teure Maschine wirklich einfach in einem öffentlichen Park herumfahren lassen? Was passiert, wenn ein Kind vor den Roboter läuft? Wer haftet bei einem Unfall? Und nimmt nicht irgendwann jemand das komplette Gerät einfach mit?

Wir haben genauer hingeschaut. Das Ergebnis ist interessanter als ein simples „Schweden ist moderner“.

Der Roboter auf unseren Foto: Husqvarna Automower 560 EPOS

Das Modell lässt sich auf unseren Bildern eindeutig erkennen: Es handelt sich um einen Husqvarna Automower 560 EPOS, also keineswegs um einen kleinen Mähroboter für den Vorgarten.

Husqvarna hat den 560 EPOS speziell für professionelle Anwender entwickelt. Er ist für Flächen von bis zu 12.000 Quadratmetern ausgelegt und benötigt keinen klassischen Begrenzungsdraht. Stattdessen arbeitet das EPOS-System mit satellitengestützter RTK-GNSS-Positionierung und virtuellen Grenzen. Husqvarna nennt Stadtparks ausdrücklich als einen möglichen Einsatzbereich der Technik. Der 560 EPOS kam weltweit im März 2025 auf den Markt.

Genau dafür wurde dieses Gerät also gebaut: nicht nur für das Grundstück hinter einer Villa, sondern für größere Anlagen, Parks und andere professionell gepflegte Grünflächen.

Und Schweden setzt solche Technik tatsächlich zunehmend ein.

In Schweden wird das offenbar ziemlich normal

Unsere Beobachtung war kein skandinavischer Einzelfall. Die Gemeinde Skara nahm 2025 gleich neun neue Mähroboter in Betrieb, unter anderem im Botanischen Bereich und im Viktoriaparken. Besonders bemerkenswert ist die Begründung der Kommune: Die Maschinen arbeiten bewusst tagsüber und verfügen über Sicherheitsfunktionen, durch die sie beim Anheben stoppen und Hindernissen wie Beinen oder Kinderwagen ausweichen sollen. Die Gemeinde hält sie deshalb ausdrücklich für den Einsatz in öffentlichen Bereichen geeignet.

Bereits 2024 berichtete Sveriges Radio, dass mindestens die Hälfte der Kommunen in der schwedischen Region Gävleborg Mähroboter einsetzt und weitere deren Einführung planen.

Und der Trend geht weiter: Im Juli 2026 berichtete SVT aus Umeå, dass die dortige Kommune und andere Grundstücksverwalter zunehmend klassische Aufsitzmäher durch automatische Maschinen ersetzen. Der für den kommunalen Betrieb zuständige Mitarbeiter bezeichnete sie als hilfreiches Werkzeug.

Besonders schön wird die Geschichte in Växjö: Dort kaufte die Kommune zwei größere Rasenroboter für jeweils 120.000 schwedische Kronen, die Grünflächen im Linnéparken und Strandbjörket bearbeiten. Weil ihre Arbeitsbereiche durch Radwege getrennt werden, wurden sogar eigene Übergangsstellen für die Roboter eingerichtet.

Spätestens da wird aus dem Mähroboter ein kleines Stück Alltagsdigitalisierung.

Und in Deutschland? Tatsächlich fährt einer mitten durch den Stadtpark

Unser erster Gedanke war trotzdem: In einem deutschen öffentlichen Park würde so etwas vermutlich schon an Sicherheitsbedenken, Versicherung und Verwaltung scheitern.

Stimmt aber nicht. Ein ziemlich überzeugendes Gegenbeispiel liefert ausgerechnet die Landeshauptstadt Hannover. Bereits seit April 2023 setzt die Stadt einen großen Mähroboter auf einer rund zwei Hektar großen Rasenfläche des Stadtparks am Hannover Congress Centrum ein. Das Gerät wiegt stolze 72 Kilogramm und kostete nach Angaben der Stadt rund 30.000 Euro.

Und Hannover sperrt die Wiese dafür nicht einmal ab. Die Stadt erklärt ausdrücklich, dass auch Besucher die Fläche während des Mähbetriebs nutzen können. Sensoren sollen Hindernisse erkennen und umfahren. Kleine freischwingende Messer liegen unter dem Mähdeck, zwischen dessen Außenkante und den Messern befindet sich zusätzlich eine breite Schutzzone. Mitarbeiter können außerdem jederzeit in den Betrieb eingreifen.

Allerdings zeigt Hannover auch ziemlich gut den Unterschied zu unserem Eindruck aus Schweden. Der Roboter fährt montags bis freitags lediglich zwischen 6 und 10 Uhr. Bis zur Hauptnutzungszeit des Parks ab Mittag sollen die Mäharbeiten beendet sein. Technisch könnte der Roboter also gleichzeitig mit den Parkbesuchern arbeiten – organisatorisch reduziert die Stadt diese Überschneidung trotzdem.

Das ist vielleicht ziemlich deutsch: Der Roboter darf allein arbeiten, aber möglichst dann, wenn ihm niemand begegnet.

Was passiert, wenn der Roboter jemanden verletzt?

Auch hier gibt es kein spezielles deutsches Gesetz mit dem Satz: „Mähroboter dürfen in Parks nicht autonom fahren.“ Der Betreiber kann sich allerdings nicht darauf berufen, dass schließlich der Roboter gefahren ist.

Nach dem allgemeinen deutschen Schadensersatzrecht haftet grundsätzlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt. Das regelt § 823 BGB.

Bei einem professionellen Einsatz kommen weitere Pflichten hinzu. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung. Arbeitsmittel dürfen erst eingesetzt werden, nachdem Risiken beurteilt, notwendige Schutzmaßnahmen getroffen und die sichere Verwendung nach dem Stand der Technik festgestellt wurden. Außerdem müssen Geräte für den konkreten Einsatz geeignet und mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein.

Ein CE-Zeichen oder die Zusicherung des Herstellers allein beendet diese Verantwortung übrigens nicht: Die Betriebssicherheitsverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei vorhandener CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich bleibt.

Das dürfte einen wichtigen Teil der unterschiedlichen Wahrnehmung erklären. Eine deutsche Kommune muss einen Roboter im öffentlichen Raum nicht grundsätzlich ausschließen – sie muss aber begründen können, warum sein konkreter Einsatz sicher organisiert ist.

Hannovers Lösung lautet offenbar: Sensorik, konstruktiver Messerschutz, Eingriffsmöglichkeit durch Mitarbeiter und ein Betriebszeitfenster mit vergleichsweise wenig Publikumsverkehr.

Und dann wäre da noch die sehr deutsche Frage: Klaut den nicht jemand?

Diese Sorge ist keineswegs absurd. Im Juni 2023 verschwanden beispielsweise drei Mähroboter von einer Sportanlage im Bremerhavener Bürgerpark. Die Polizei konnte später zwei Tatverdächtige ermitteln.

Auch andere Polizeimeldungen zeigen, dass Rasenroboter durchaus gestohlen werden. Erst im Juli 2026 meldete die Polizei Brandenburg beispielsweise den Diebstahl eines Gerätes von einem Grundstück in Groß Köris.

Dass ein teurer Roboter stundenlang unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum steht, ist also tatsächlich ein wirtschaftliches Risiko.Die Hersteller haben darauf allerdings längst reagiert. Husqvarna stattet entsprechende Automower mit Funktionen wie PIN-Schutz, Alarm, Geofencing und GPS-Ortung aus. Verlässt ein entsprechend ausgestattetes Gerät seinen definierten Bereich, kann der Besitzer informiert und der Standort über die App verfolgt werden.

Auch Hannover nennt die integrierte GPS-Technik ausdrücklich als zusätzliche Diebstahlsicherung seines kommunalen Roboters. Der Diebstahlschutz verhindert natürlich nicht, dass jemand einen Roboter auf einen Anhänger hebt. Er macht den Diebstahl aber unattraktiver – und erhöht die Chance, das Gerät wiederzufinden.

Ein weiteres deutsches Thema: Igel und andere Kleintiere

Neben Menschen, Haftung und Diebstahl entsteht inzwischen noch eine ganz andere Grenze für den Einsatz von Rasenrobotern: der Artenschutz. Mehrere deutsche Städte haben den nächtlichen Betrieb inzwischen eingeschränkt. Leipzig führte 2025 ein Nachtfahrverbot ein. Freiburg folgte zum 28. Juli 2026: Dort dürfen Mähroboter grundsätzlich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden. Hintergrund ist insbesondere der Schutz von Igeln und anderen dämmerungs- und nachtaktiven Kleintieren.

Interessanterweise passt dazu ausgerechnet das schwedische Beispiel aus Skara: Die dortigen kommunalen Roboter wurden ausdrücklich für den Betrieb am Tage programmiert. Die Frage lautet also künftig weniger, ob Roboter Grünflächen mähen dürfen, sondern wann, wo und unter welchen Bedingungen sie das tun sollten.

Ist Schweden Deutschland also voraus?

Nach unserer kleinen Recherche würden wir es vorsichtiger formulieren. Technisch gibt es keinen fundamentalen Unterschied. Professionelle Mähroboter sind auch in Deutschland angekommen, Kommunen können sie einsetzen und Hannover beweist, dass das sogar auf einer öffentlich zugänglichen Parkwiese möglich ist. Ein generelles deutsches Verbot existiert nicht.

Der Unterschied scheint eher in der Sichtbarkeit und Selbstverständlichkeit zu liegen. In Schweden finden sich inzwischen Gemeinden, die gleich mehrere solcher Geräte für Parks anschaffen. In einzelnen Regionen nutzt bereits ein erheblicher Teil der Kommunen Robotermäher. In Växjö bekommen die Maschinen sogar Übergänge über Radwege.

In Deutschland fällt dagegen selbst das positive Beispiel Hannover durch zahlreiche organisatorische Sicherungen auf: eingeschränkte Betriebszeiten, Sensorik, Eingriffsmöglichkeiten und GPS-Diebstahlschutz.

Vielleicht ist das also gar keine Geschichte über ein technikbegeistertes Schweden und ein technikfeindliches Deutschland. Es ist eher eine Geschichte darüber, wie selbstverständlich wir autonomen Maschinen öffentlichen Raum überlassen.

Ein Roboterstaubsauger im Wohnzimmer ist längst banal. Ein Mähroboter hinter dem Gartenzaun ebenfalls. Wenn dieselbe Maschine aber plötzlich im Park zwischen Spaziergängern, Kindern und Fahrrädern unterwegs ist, fühlt sie sich noch nach Zukunft an. In Schweden offenbar ein bisschen weniger als bei uns. Und genau deshalb haben wir angehalten und Fotos gemacht.

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