Verlieren kannst du jetzt vergessen – mit diesem wunderbar doppeldeutigen Slogan bewirbt Apple seine aktuellen AirTags. Los ging es damals im April 2021 bei der Präsentation der Gadgets mit dem „Schlüssel in der Sofaritze“ und heute 2024, nur drei Jahre später braucht es Beiträge, wie man sich davor schützen kann, dass einen ein AirTag untergeschoben wird. Herje. Es lehrte bereits die Erfindung der Kernspaltung… okay, die Geschichte geht vielleicht etwas weit zurück. Dennoch wollen wir hier fragen: Was darf man eigentlich mit AirTags und GPS-Gadgets tracken?! So nach deutschem Recht.

Apple war nicht der Erfinder dieser Gadgets, schon vorher gab es sie z.B. für Schlüssel per Bluetooth und per GPS für Haustiere, wir stellen sie seit 2014 schon vor. Aber Apple hat eine neue Dimension eröffnet, indem es sein Netzwerk aller Apple-Geräte zum Tracken nutzt. Also lass uns mal checken, was die Sache mit den AirTags und GPS-Gadgets so auf sich hat. Echt praktisch, diese kleinen Dinger, nicht wahr? Einfach anhängen und schon verlierst du deine Sachen nie wieder. Naja, fast nie. Doch was geht rechtlich und was geht gar nicht? Hier ein kleiner Guide, um durch den deutschen Rechtsdschungel zu navigieren.

Was sind AirTags eigentlich?

Apple hat mit seinen AirTags richtig Eindruck gemacht: Ein kleiner runder Chip, den du an deinen Schlüsselbund, Rucksack oder sogar an dein Haustier hängen kannst. Die Idee? Nie wieder was verlieren! Aber wie so oft gibt’s auch hier ein paar „Aber“.

Darf ich alles und jeden tracken?

Kurz und knapp: Nee, darfst du nicht. Laut deutschem Recht ist das Tracken von Personen ohne deren Zustimmung ein echtes No-Go. Da machen auch die schicken AirTags keine Ausnahme. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind da ziemlich klar: Du musst die Person, die du tracken möchtest, vorher um Erlaubnis bitten.

Und wie sieht’s mit Kindern aus?

Bei Kindern ist das so eine Sache. Theoretisch dürfen Eltern ihre Kinder tracken, weil sie die Erziehungsberechtigten sind. Aber Achtung, hier gilt: Transparenz ist King! Sprich mit deinen Kindern darüber, erkläre ihnen, warum und wie du sie tracken möchtest. So baust du Vertrauen auf und vermeidest später böse Überraschungen.

Kann ich meinen Hund mit einem AirTag ausstatten?

Ja, das geht. Tiere zählen rechtlich gesehen zu den Sachen (klingt hart, ist aber so). Deshalb darfst du dein Haustier mit einem GPS-Tracker wie einem AirTag ausstatten. Dennoch sollte das Wohl des Tieres immer im Vordergrund stehen.

Unerlaubtes Tracking? No way!

Apple hat seine Hausaufgaben gemacht: AirTags sind so konzipiert, dass sie Stalking und unerwünschtes Tracking verhindern sollen. Wird ein AirTag mit dir rumgeschleppt, das nicht dir gehört, warnt dich dein iPhone. Und wenn du’s nicht innerhalb einer gewissen Zeit findest, fängt das Teil an zu piepsen. Clever, oder?

Fazit: Clever, aber mit Vorsicht zu genießen!

Also, bevor du einen AirTag an alles hängst, was dir lieb und teuer ist, denk an die rechtlichen Grenzen. Informiere dich und andere, setze die Technologie sinnvoll und verantwortungsbewusst ein. Denn wie bei jeder Technologie gilt: Der kluge Umgang damit entscheidet, ob sie ein Segen oder ein Fluch ist.

Und jetzt, viel Spaß beim Nichts-Mehr-Verlieren! Nur nicht die Privatsphäre anderer, die sollte nicht verloren gehen.

Lies auch: Beste Tracking-Optionen für Eltern: Aber sollten sie ihr Kind wirklich per GPS überwachen? – Check-App

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