Bereits Anfang des Jahres haben viele eBay-Nutzer eine E-Mail mit dem Betreff „Wir bereiten Ihren Bericht nach dem PStTG für 2024 vor“ erhalten. Der Beitrag dazu hat viele Fragen geklärt, doch nun hat eBay nachgelegt und zusätzliche Informationen veröffentlicht. Dieser Folgeartikel fasst die neuesten Entwicklungen zusammen und gibt wichtige Hinweise, wie du als Privatverkäufer die Meldepflicht nach PStTG/DAC7 vermeidest.
👉 Falls du unseren ersten Beitrag dazu noch nicht gelesen hast, findest du ihn hier: [Link zum ersten Artikel]
Was eBay jetzt zusätzlich erklärt
eBay hat mittlerweile detaillierter erklärt, was die neue EU-Richtlinie DAC7 und das deutsche Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) für private Verkäufer bedeuten. Die wichtigste Botschaft: Es gibt keine neue Steuer auf private Verkäufe!
Allerdings müssen Plattformen wie eBay, Etsy, Amazon oder Vinted bestimmte Verkäufe an das Finanzamt melden. Konkret betrifft das Verkäufe, die im Jahr mehr als 30 Transaktionen oder über 2.000 Euro Umsatz umfassen. eBay hat dazu neue Tools eingeführt, um Verkäufern eine bessere Übersicht zu geben – doch leider gibt es ein Problem.
Das Problem mit der neuen eBay-Übersicht
Seit kurzem zeigt eBay in der Verkäufer-Übersicht den Jahresgesamtbetrag an, also den Umsatz seit Jahresbeginn. Das klingt zunächst hilfreich, doch viele Verkäufer haben bereits kritisiert: Die Anzahl der Verkäufe wird nicht prominent genug dargestellt!
🔹 Warum ist das problematisch? Selbst wenn dein Umsatz unter 2.000 Euro bleibt, kann eine Meldepflicht entstehen, wenn du mehr als 30 Verkäufe getätigt hast. Das bedeutet, dass viele Nutzer ihre Verkäufe selbst nachzählen müssen, um nicht überrascht zu werden.
🔹 Was kann man tun?
- In „Mein eBay“ unter „Verkaufen“ die Transaktionen nachzählen.
- Verkaufsberichte als CSV exportieren und mit Excel oder Google Tabellen auswerten.
- Möglichst nicht über 30 Verkäufe UND 2.000 Euro Umsatz kommen – idealerweise sollte man sich an einem der beiden Limits orientieren.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich die Grenze überschreite?
eBay betont ausdrücklich: Die Meldung ans Finanzamt bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst!
Steuern fallen nur an, wenn du mit deinen Verkäufen tatsächlich Gewinn machst. Das heißt:
- Wenn du private Gegenstände verkaufst (z. B. alte Kleidung, Bücher, Technik), die du einst teurer gekauft hast, fällt in der Regel keine Steuer an.
- Falls du regelmäßig Artikel kaufst und mit Gewinn weiterverkaufst, könnte das als gewerblicher Handel gewertet werden.
Solltest du dir unsicher sein, kann eine Steuerberatung sinnvoll sein. eBay bietet dazu sogar eine kostenlose Beratungssession mit Steuerberatern an. Mehr dazu findest du direkt auf eBay unter dem Punkt „Beratung zur Meldepflicht PStTG“.
Was ist mit anderen Plattformen wie Vinted, Etsy oder Airbnb?
Die Regeln gelten nicht nur für eBay, sondern für alle großen Plattformen, auf denen Verkäufe stattfinden:
- Vinted: Verkaufst du regelmäßig Kleidung, gelten die gleichen Meldegrenzen.
- Etsy: Gerade bei handgemachten Produkten kann die Grenze schnell erreicht sein.
- Airbnb: Auch Vermietungseinnahmen können unter das PStTG fallen.
- Amazon: Wer dort als Privatverkäufer aktiv ist, sollte ebenfalls aufpassen.
Fazit: eBay-Nutzer müssen genau aufpassen!
Das Thema PStTG/DAC7 sorgt weiterhin für Verunsicherung. Klar ist: eBay hat sich viel Mühe gegeben, Klarheit zu schaffen, doch die aktuelle Umsetzung der Verkaufsübersicht ist nicht optimal. Besonders die fehlende klare Anzeige der Anzahl der Verkäufe kann problematisch sein.
✅ Unsere Empfehlung: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich entweder unter 30 Verkäufe oder unter 2.000 Euro Umsatz halten. So bleibt man automatisch außerhalb der Meldepflicht.
📌 Was sind deine Erfahrungen mit den neuen eBay-Regeln? Schreib uns in die Kommentare!
Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine individuellen steuerlichen Auskünfte oder Empfehlungen geben. Für spezifische Fragen zu deinen steuerlichen Pflichten oder zur Anwendung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) empfehlen wir dir, einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren. Beachte bitte, dass wir keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernehmen können.