Reparieren statt wegwerfen – das ist ab dem 20. Juni 2025 kein guter Vorsatz mehr, sondern EU-Vorgabe. Für alle Smartphones und Tablets, die ab diesem Stichtag neu in den Handel kommen, gelten deutlich strengere Regeln. Hersteller müssen langlebigere Geräte bauen, länger Updates liefern und Reparaturen vereinfachen.

Was genau ändert sich? Hier der Überblick:

1. Update-Garantie: 5 Jahre ab Verkaufsende

Hersteller müssen ab sofort mindestens fünf Jahre lang Software-Updates bereitstellen – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das Gerät nicht mehr verkauft wird.
Heißt: Wird ein Smartphone zwei Jahre lang verkauft, können Käufer mit bis zu sieben Jahren Support rechnen.

  • Pflicht sind Sicherheitsupdates
  • Auch funktionale Systemupdates sind vorgesehen
  • Ziel: Geräte bleiben länger sicher und nutzbar

2. Ersatzteile: 7 Jahre Verfügbarkeit

Der Akku ist schlapp, das Display gesplittert? Künftig kein Grund mehr für den Müll:

  • Hersteller müssen Ersatzteile wie Akku, Display, Kamera, Ladeanschlüsse für mindestens sieben Jahre anbieten
  • In den ersten fünf Jahren müssen Ersatzteile innerhalb von fünf Werktagen lieferbar sein, danach in zehn Tagen
  • Auch Privatpersonen dürfen Ersatzteile beziehen – nicht nur Werkstätten

3. Reparaturfreundlichkeit: Endlich mehr Selbsthilfe

Reparieren darf nicht kompliziert sein. Darum schreibt die neue Verordnung auch vor:

  • Ersatzteile müssen mit normalem Werkzeug tauschbar sein
  • Alternativ muss der Hersteller Werkzeug beilegen
  • Es muss Zugang zu Reparaturanleitungen geben – auch für Laien

4. Akku muss länger durchhalten

Ein Akku ist kein Verschleißteil mehr – zumindest nicht so schnell wie früher:

  • Nach 800 Ladezyklen muss der Akku noch mindestens 80 % Kapazität haben
  • Geräte müssen stabiler gebaut sein: Besserer Schutz gegen Stürze, Wasser und Staub

5. Neues EU-Label: Mehr Durchblick für Käufer

Auf den Verpackungen wird künftig ein neues Label Pflicht – mit diesen Infos:

  • Energieeffizienz (Skala A–G)
  • Reparierbarkeit (Skala A–E)
  • Akkuleistung (z. B. Ladezyklen, Kapazität)
  • Robustheit (z. B. IP-Schutzklasse für Staub und Wasser)

6. Was nicht darunter fällt

Einige Geräte sind ausgenommen – hier bleibt alles wie bisher:

  • Faltbare und rollbare Displays (z. B. Galaxy Fold)
  • Spezialgeräte für Militär, Behörden oder Industrie
  • Alte Lagerware – nur neue Modellserien sind betroffen

Fazit: Guter Schritt – mit kleinen Schlupflöchern

Die EU zwingt Hersteller zu mehr Verantwortung. Wer sein Handy pflegt, kann es künftig deutlich länger nutzen. Allerdings: Hersteller könnten Reparaturen über hohe Preise künstlich unattraktiv machen. Auch die Frage, was genau unter ein „Update“ fällt, bleibt vage. Trotzdem ist klar: Für Verbraucher ist das ein echter Fortschritt.

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