TikTok liebt Trends – und am allermeisten liebt TikTok Figuren mit Wiedererkennungswert. Ob’s nun um den Ghibli-Stil geht, der im Frühjahr zum Symbol für den KI-Diskurs wurde, oder eben um Conni – das Mädchen mit dem Ringelshirt und der roten Schleife im Haar. Doch diesmal ist Schluss mit lustig. Der Carlsen Verlag hat ein offizielles Statement rausgehauen. Und das klingt deutlich: Die Memes sind nicht genehmigt. Und ja, man prüft rechtliche Schritte.

Was war passiert?

Memes wie „Conni hat ihren ersten Burnout“ oder „Conni zockt den ganzen Tag Ballerspiele, weil ihre Kita zu wenig Personal hat“ gingen auf Social Media steil. KI-Tools machten’s möglich, Conni in jede erdenkliche Situation zu katapultieren – teils kreativ, teils bitterböse. Das Problem: Die Bilder basieren meist direkt auf Originalillustrationen aus den Büchern. Und die sind – Überraschung – urheberrechtlich geschützt.

Der Carlsen Verlag stellt in seinem Conni-Memes-FAQ klar: Keine Genehmigung, keine Freigabe, keine Toleranz bei menschenverachtenden oder sexualisierten InhaltenConni-Memes_FAQ. Auch Memes zu Marketingzwecken oder politische Botschaften in Conni-Optik? Nicht erlaubt.

Ist das jetzt spießig oder völlig berechtigt?

Beides, ehrlich gesagt. Aus Sicht des Verlags ist es vollkommen nachvollziehbar. Conni steht für Empathie, Freundschaft und kindliche Erfahrungen. Wenn diese Figur nun als Sprachrohr für Zynismus oder politische Satire missbraucht wird, ist das mehr als eine ästhetische Grenzüberschreitung – es ist rechtlich angreifbar.

Wer das belächelt, sei daran erinnert: Auch Studio Ghibli hat sich lautstark gegen die Verwendung seiner Werke durch KI ausgesprochen. Hayao Miyazaki nannte KI-Kunst sogar „eine Beleidigung des Lebens“. Dass sich kreative Arbeit, die oft Jahrzehnte lang aufgebaut wurde, plötzlich als Meme-Generator wiederfindet, schmeckt vielen Kulturschaffenden gar nicht.

Und was sagt das Gesetz?

Laut §51a UrhG darf eine Parodie unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein – sofern sie eigenständig ist, keine Konkurrenz zum Original darstellt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Klingt erstmal beruhigend. Aber: Viele Conni-Memes erfüllen eben genau das nicht. Wer einfach eine Originalzeichnung kopiert, Text draufknallt und dann noch mit problematischen Aussagen kombiniert, hat rechtlich schlechte Karten.

Conni goes Gerichtssaal?

Ob es tatsächlich zu Klagen kommt, bleibt offen. Klar ist aber: Der Carlsen Verlag hat genug von der Meme-Welle. Und man muss sagen – auch wenn’s wehtut – sie haben recht. Denn Memes machen Spaß, aber wenn dabei Rechte verletzt werden oder eine Figur wie Conni für Dinge herhalten muss, mit denen sie nie etwas zu tun hatte, dann ist das keine Satire, sondern schlicht Missbrauch eines urheberrechtlich geschützten Werks.

Fazit: Nicht alles, was KI kann, darf sie auch

Wie schon beim „Ghibli-Gate“ zeigt sich hier wieder: Technik kann viel. Aber sie darf nicht alles. Zwischen kreativer Hommage und respektloser Aneignung liegt oft nur ein dünner Strich. Wer also Conni memet, sollte sich gut überlegen, was er da eigentlich gerade tut – nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch.

Und bis dahin? Conni geht zum Zahnarzt. Ohne Burnout, ohne Ballerspiele. Sondern ganz klassisch mit Teddy und Zahnarztsessel. So, wie es sich der Verlag vorgestellt hat. Und das ist auch okay so.

Lies hierzu auch: Conni, Memes & Meinungsfreiheit: Warum nicht alles erlaubt ist – und trotzdem nicht alles falsch

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