Die Sache mit den Conni-Memes ist noch nicht durch. Nachdem der Carlsen Verlag klargemacht hat, dass er keine Lust auf KI-generierte Burnout-Conni und Zocker-Conni hat, kam jetzt juristischer Gegenwind – oder sagen wir: ein Gegenargument. Der TikToker und Jurist Dr. Max Greger erklärt in einem viel beachteten Video, warum Conni-Memes rechtlich durchaus erlaubt sein könnten. Und in den Kommentaren darunter: Zwischen „kostenloser Werbung“ und „Conni ist doch eh schlecht“ ist alles dabei.
Ich bleibe bei meiner Sicht: Conni verdient Respekt. Sie ist keine politische Witzfigur, keine Symbolhülle für Frust über den Zustand der Welt. Aber juristisch? Wird’s spannend.
Der rechtliche Spielraum – größer als gedacht?
Dr. Greger argumentiert, dass Conni-Memes – wenn sie kreativ genug sind und niemandem schaden – vom § 51a UrhG gedeckt sein könnten. Sein Argument:
- Parodie oder Pastiche ist auch ohne ausdrückliche Satire erlaubt.
- Kein wirtschaftlicher Schaden für den Verlag – Bücher und Memes konkurrieren nicht.
- Kein automatisches Verbot bei kommerzieller Nutzung, solange die Grenze zur Rufausbeutung nicht überschritten wird.
Er sagt auch: Der Verlag kann klagen, muss aber abwägen – das sei keine glasklare Sache.
Die Kommentare – Meme-Freiheit oder Meme-Verklärung?
TikTok und Co. zeigen, wie unterschiedlich die Wahrnehmung ist:
- „Ist doch Werbung!“ – Ja, aber eben ungefragte Werbung. Das ist ein bisschen wie fremde Logos aufs eigene Produkt kleben.
- „Conni ist eh out.“ – Dann lass sie in Ruhe. Nicht alles, was sich gut memen lässt, muss auch gememt werden.
- „Was ist mit Fanfictions?“ – Guter Punkt. Auch hier gilt: rechtlich oft Grauzone, moralisch nicht immer einfach.
Mein Fazit – erlaubt ist nicht automatisch gut
Ich verstehe die juristische Sicht. Und sie hat Substanz. Aber ich bleibe bei meinem Urteil:
Conni gibt keinen Anlass zur Parodie. Sie steht für Empathie, kindliches Entdecken, für Normalität in einer oft verrückten Welt. Diese Figur nun zum Transportmittel für Zynismus, Burnout-Memes und „witzige“ Übertreibungen zu machen, ist schlicht unfair.
Klar, manche Memes sind harmlos. Manche sind vielleicht sogar clever. Aber viele sind genau das nicht. Und ob etwas juristisch durchgeht, sollte nicht unser einziges Maßstab sein.




Ein Kommentar
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