Rund um die Amazon-Wunschlisten kursieren derzeit Warnungen: Ab dem 25. März 2026 könnten Schenkende angeblich die Adresse der Person sehen, die die Liste erstellt hat. Besonders auf Social Media wird das bereits als Datenschutzproblem dargestellt. Ganz so einfach ist die Lage jedoch nicht.

Die Änderung betrifft nicht die Wunschliste selbst, sondern die Art der Bestellungen, die darüber möglich sind.

Was sich bei Amazon-Wunschlisten tatsächlich ändert

Bisher konnten Wunschlisten so eingestellt werden, dass nur Artikel verkauft und versendet von Amazon gekauft werden dürfen. Diese Einschränkung sorgte dafür, dass Drittanbieter keine direkten Bestellungen auslösen konnten.

Amazon entfernt diese Option. Das bedeutet:
Auch Marketplace-Artikel von externen Händlern können künftig direkt über eine Wunschliste gekauft werden.

Damit verändert sich der Ablauf im Hintergrund. Wenn ein Artikel nicht von Amazon selbst verschickt wird, sondern von einem Drittanbieter, benötigt dieser Händler eine Lieferadresse, um das Paket zu versenden. Amazon übermittelt diese Adresse daher an den Verkäufer.

Sieht der Schenkende jetzt deine Adresse?

In den meisten Fällen nein. Der Käufer bekommt weiterhin nur die Information, dass das Geschenk an die Person auf der Wunschliste geliefert wird. Die vollständige Adresse bleibt normalerweise verborgen.

Die Adresse wird allerdings an den Marketplace-Verkäufer übermittelt. Das war früher häufig nicht nötig, weil viele Wunschlistenartikel direkt von Amazon selbst verschickt wurden.

Damit entsteht eine theoretische Möglichkeit: Wenn jemand gezielt einen Artikel von einem Drittanbieter bestellt, könnte dieser Händler die Lieferadresse sehen.

Warum das gerade diskutiert wird

Das Thema sorgt vor allem deshalb für Aufmerksamkeit, weil Wunschlisten oft öffentlich geteilt werden. Typische Beispiele sind:

Influencer oder Streamer, die Geschenklisten veröffentlichen.
Community-Listen bei Geburtstagen oder Hochzeiten.
Öffentliche Wunschlisten in Foren oder auf Social Media.

In solchen Fällen kennen sich Käufer und Empfänger oft nicht persönlich. Entsprechend sensibel reagieren viele Nutzer auf jede Änderung, die ihre Adresse betreffen könnte.

Wie du deine Adresse weiterhin schützt

Die Wunschlistenfunktion selbst bleibt grundsätzlich unverändert sicher nutzbar. Wer vorsichtig sein möchte, kann jedoch einige einfache Maßnahmen nutzen.

Eine Wunschliste muss nicht öffentlich sein. Sie lässt sich auch nur über einen direkten Link teilen. Außerdem kann statt der privaten Adresse eine Packstation oder ein Postfach verwendet werden. Dadurch bleibt der Wohnort zusätzlich geschützt.

Einordnung

Die Änderung bedeutet also nicht, dass plötzlich jeder Käufer die Adresse einer Wunschliste sehen kann. Sie zeigt aber, wie stark Amazon-Funktionen inzwischen mit dem Marketplace-System verbunden sind. Sobald externe Händler ins Spiel kommen, müssen bestimmte Daten weitergegeben werden, damit eine Lieferung überhaupt möglich ist.

Für die meisten Nutzer wird sich im Alltag wenig ändern. Wer seine Wunschliste jedoch öffentlich im Internet teilt, sollte sich bewusst sein, dass Bestellungen künftig häufiger über Drittanbieter laufen können.

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