Marvin Wildhage hat für ein YouTube-Experiment eine nicht existierende Krankheit erfunden und Gesundheits-Influencer mit einer vermeintlichen Kooperation angesprochen. Eine der angefragten Personen war Alina Walbrun. Sie griff die erfundene „postvirale nasale Hypersensibilität“ in einer Instagram-Story auf und verband den Begriff mit medizinischen Erläuterungen und eigenen Erfahrungen.
Nach Veröffentlichung von Wildhages Video entstand eine weit größere Debatte. Dabei ging es nicht mehr nur um die konkrete Instagram-Story, sondern auch um Walbruns medizinische Qualifikation, ihre Berufsbezeichnung und mögliche berufliche Konsequenzen. Für die Einordnung ist deshalb wichtig, den im Video dokumentierten Ablauf von weitergehenden Aussagen und Bewertungen über ihre Person zu trennen.
Wildhage baute eine Fake-Kampagne mit mehreren Hinweisen auf
Für das Experiment erfand Wildhages Team die Bezeichnung „postvirale nasale Hypersensibilität“. Nach der Beschreibung der vermeintlichen Krankheit sollte eine überempfindliche Nase nach einem Infekt auf verschiedene Reize reagieren und zeitweise anschwellen.
Dazu entstand eine fiktive Pharmafirma mit Website, angeblicher Geschäftsleitung und einem vermeintlichen Fachartikel. Auf der Website wurden mehrere Hinweise eingebaut, anhand derer sich die erfundene Firma erkennen ließ. Die angebliche Leiterin hieß beispielsweise Beatrice Geppetto, ihr Lebenslauf enthielt eine Ausbildung im Holzschnitzen und im Datenschutztext wurde auf das später geplante YouTube-Video angespielt.
Das Management eines weiteren angefragten Medizin-Influencers wurde nach der Darstellung im Video misstrauisch. Dort wurde nach dem Unternehmen und medizinischen Quellen gesucht. Anschließend konfrontierte das Management Wildhages Team mit den gefundenen Unstimmigkeiten.
Alina Walbrun nahm die Anfrage dagegen an und veröffentlichte eine Instagram-Story zur vermeintlichen Erkrankung. In dem von Wildhage gezeigten Ausschnitt verbindet sie das Thema mit einem eigenen Arztbesuch und erklärt, die Beschwerden beziehungsweise das zugrunde liegende Thema aus dem HNO-Bereich ihres Medizinstudiums zu kennen. Außerdem nennt sie unter anderem kalte Luft, Klimaanlagen, Parfüm und Rauch als mögliche Auslöser. Nach Wildhages Darstellung waren mehrere dieser Beispiele nicht Bestandteil seines Briefings.
Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Angaben
Eine professionell gestaltete Website und ein medizinisch klingender Begriff können auf den ersten Blick plausibel wirken. Wildhages Experiment richtet den Blick deshalb vor allem darauf, welche Prüfungen vor der Veröffentlichung einer Gesundheitskooperation vorgenommen werden.
In Walbruns Story wurde der von Wildhage erfundene Krankheitsname mit medizinischen Erklärungen verbunden. Für Zuschauer konnte dadurch der Eindruck entstehen, dass es sich bei dieser konkreten Bezeichnung um einen etablierten medizinischen Begriff handelt.
Aus Wildhages veröffentlichtem Material lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Walbrun wusste, dass die Krankheit und die dahinterstehende Firma erfunden waren. Eine bewusste Täuschungsabsicht wird dadurch nicht belegt.
Walbrun erklärt die Verwechslung mit realen medizinischen Phänomenen
Nach Veröffentlichung des Videos reagierte Walbrun selbst auf den Vorgang. Sie räumte ein, den Krankheitsbegriff nicht ausreichend überprüft zu haben. Nach ihrer Darstellung hatte sie die Beschreibung mit realen Beschwerden und medizinischen Begriffen aus dem Bereich einer überempfindlichen Nasenschleimhaut verbunden.
Walbrun erklärte, der erfundene Begriff habe sie an tatsächlich existierende medizinische Phänomene erinnert. Den konkreten Namen aus dem Briefing habe sie jedoch nicht darauf überprüft, ob dieser tatsächlich verwendet wird.
Wildhage widerspricht in diesem Punkt nicht der Existenz ähnlicher medizinischer Phänomene. Er betont vielmehr, dass gerade die konkrete Bezeichnung seines Experiments erfunden gewesen sei. Außerdem verweist er darauf, dass mehrere von Walbrun in ihrer Story genannten Beispiele nach seiner Darstellung nicht aus dem ursprünglichen Briefing stammten.
Welche Informationen in der vollständigen Kommunikation zwischen den Beteiligten enthalten waren, lässt sich anhand des veröffentlichten Videos nicht vollständig rekonstruieren.
Walbrun kündigte nach dem ersten Video außerdem an, dass der für die Kooperation vorgesehene Betrag von 3.800 Euro an Ärzte ohne Grenzen gehen solle und sie selbst denselben Betrag zusätzlich spenden wolle. Später deaktivierte sie vorübergehend ihre Kommentare und erklärte, die Masse an negativen Reaktionen belaste sie.
Frühere Kritik an Gesundheitsinhalten bildet einen Teil des Kontexts
Die aktuelle Diskussion steht nicht vollständig für sich. Bereits Anfang 2025 beschäftigte sich eine SWR-Recherche mit gesundheitsbezogenen Inhalten verschiedener Medfluencer und griff dabei auch Beiträge von Alina Walbrun auf.
Dabei ging es unter anderem um dauerhaftes Blutzuckertracking bei gesunden Menschen, Ernährungsempfehlungen und die Verbindung zwischen Gesundheitsinhalten und kommerziellen Angeboten. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft äußerte sich in diesem Zusammenhang kritisch zu anlasslosem Gewebezuckertracking bei Gesunden. Walbrun ließ damals anwaltlich mitteilen, Menschen mit Essstörungen seien nicht die Zielgruppe ihrer Beiträge, und betonte die Trennung von Information und Werbung.
Diese frühere Debatte gehört zum öffentlichen Kontext. Sie erlaubt jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse darauf, wie die aktuelle Kooperation zustande kam oder wie andere Inhalte Walbruns fachlich zu beurteilen sind.
Die Debatte geht inzwischen über die konkrete Instagram-Story hinaus
Nach Veröffentlichung von Wildhages Video wurde nicht nur über die konkrete Kooperation gesprochen. In sozialen Netzwerken und weiteren Videos wurden auch Walbruns medizinische Qualifikation, frühere Inhalte und mögliche berufliche Konsequenzen diskutiert.
Diese Fragen sind vom dokumentierten Ablauf des Experiments zu unterscheiden. Wildhages Video zeigt zunächst, dass der erfundene Krankheitsbegriff in einer Instagram-Story verwendet und dort mit medizinischen Erläuterungen verbunden wurde. Aussagen über Walbruns allgemeine berufliche Eignung, ihre persönlichen Motive oder andere Veröffentlichungen lassen sich daraus allein nicht ableiten.
Studium, Berufsbezeichnung und Approbation sind unterschiedliche Fragen
Walbrun teilte im Mai 2026 öffentlich mit, ihr Medizinstudium abgeschlossen zu haben. Ein abgeschlossenes Medizinstudium und die staatliche Erlaubnis zur ärztlichen Berufsausübung sind jedoch voneinander zu unterscheiden.
Für die ursprüngliche Einordnung des Falls ließ sich anhand der öffentlich zugänglichen Angaben zunächst nicht feststellen, ob und ab welchem Zeitpunkt eine Approbation erteilt worden war. Aus Social-Media-Profilen oder einzelnen Formulierungen sollte ein entsprechender Status deshalb nicht ohne weiteren Beleg abgeleitet werden.
Wildhages erstes Video enthielt zudem rechtliche Einschätzungen zu möglichen Folgen des Vorgangs. Diese beschrieben mögliche rechtliche beziehungsweise berufsrechtliche Fragestellungen. Eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung gegen Walbrun wurde dadurch nicht dokumentiert.
Disease-Awareness-Kampagnen sind vom konkreten Experiment zu unterscheiden
Wildhage stellt sein Experiment in den Zusammenhang sogenannter Disease-Awareness-Kampagnen. Dabei werden Krankheiten, Symptome oder gesundheitliche Themen öffentlich behandelt, ohne zwingend ein konkretes Medikament in den Mittelpunkt zu stellen.
Solche Kampagnen sind nicht grundsätzlich unzulässig. Für Gesundheitswerbung bestehen jedoch verschiedene rechtliche Vorgaben, und für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten zusätzliche Beschränkungen bei der Werbung gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit. Ob eine konkrete Kampagne zulässig ist, hängt von ihrer tatsächlichen Gestaltung, dem Auftraggeber und dem jeweiligen Produktbezug ab.
Bei Wildhages Experiment existierten weder die erfundene Krankheit noch das vermeintliche Pharmaunternehmen oder ein dazugehöriges Medikament. Das Video dokumentiert deshalb keinen Gesetzesverstoß eines realen Pharmaunternehmens. Es zeigt einen von Wildhage konstruierten Test, bei dem eine medizinisch klingende Bezeichnung in einer Instagram-Story übernommen wurde.
Weitergehende straf- oder berufsrechtliche Bewertungen sind von diesem dokumentierten Vorgang zu unterscheiden.
Wildhages Video zeigt Ausschnitte des Vorgangs
Wildhages Video enthält wesentliche Teile des Experiments. Gezeigt werden unter anderem die Fake-Website, Ausschnitte aus der Kommunikation, Teile des Briefings und Walbruns veröffentlichte Instagram-Story.
Gleichzeitig handelt es sich um ein geschnittenes YouTube-Video. Das vollständige Rohmaterial und die gesamte Kommunikation zwischen allen Beteiligten sind öffentlich nicht einsehbar. Dadurch lassen sich einige Tatsachen anhand der gezeigten Ausschnitte nachvollziehen, der gesamte Ablauf jedoch nicht vollständig rekonstruieren.
Belegt ist insbesondere, dass Walbrun den erfundenen Begriff „postvirale nasale Hypersensibilität“ in einer Instagram-Story verwendete und mit eigenen medizinischen Erläuterungen verband. Sie hat später selbst erklärt, den konkreten Begriff vor der Veröffentlichung nicht überprüft und ihn mit realen medizinischen Phänomenen verbunden zu haben.
Welche weiteren rechtlichen oder beruflichen Folgen daraus entstehen könnten, lässt sich aus dem veröffentlichten Material allein nicht ableiten.
Update vom 11. August 2026: Walbrun äußert sich erneut zum Fall
Alina Walbrun hat inzwischen noch einmal ausführlicher auf Wildhages Experiment reagiert. Sie erklärte erneut, dass sie den Begriff „postvirale nasale Hypersensibilität“ ungeprüft aus dem Briefing übernommen habe. Die von ihr beschriebenen Beschwerden habe sie mit realen medizinischen Phänomenen wie einer hyperreaktiven Rhinopathie beziehungsweise einer postviralen Hyperreaktivität verbunden.
Wildhage hält dem entgegen, dass mehrere von Walbrun in ihrer Story genannten Beispiele – darunter kalte Luft, Klimaanlagen und Parfüm – nach seiner Darstellung nicht aus seinem Briefing stammten. Er sieht darin einen Widerspruch zu Teilen ihrer Erklärung. Die vollständige Kommunikation zwischen beiden Seiten ist weiterhin nicht öffentlich zugänglich.
Neu ist außerdem eine Stellungnahme Walbruns zu ihrer damaligen Berufsbezeichnung. Nach ihrer Darstellung enthielt eine Kooperationsmail vom 12. Mai 2026 die Aussage, sie sei nun „offiziell Ärztin“. Walbrun bezeichnet diese Formulierung selbst als falsch und erklärte, sie sei zu diesem Zeitpunkt Medizinerin mit bestandenem dritten Staatsexamen gewesen, aber noch keine Ärztin.
Nach Walbruns Darstellung war zu dieser Zeit eine neue Assistentin an der Bearbeitung von Kooperationsanfragen beteiligt. Insgesamt seien vier E-Mails mit der entsprechenden Formulierung versendet worden. Der Fehler sei bereits am folgenden Morgen aufgefallen.
Wildhage stellt dieser Erklärung einen Podcast-Ausschnitt gegenüber, der nach seiner Darstellung am 17. Mai veröffentlicht wurde. Darin bezeichnet Walbrun den 12. Mai ebenfalls als den Tag, an dem sie Ärztin geworden sei. Außerdem verweist Wildhage auf eine ihm vorliegende E-Mail aus der Ich-Perspektive mit Walbruns Signatur und äußert deshalb Zweifel an ihrer Erklärung.
Aus den öffentlich gezeigten Ausschnitten lässt sich nicht feststellen, wer die betreffende E-Mail tatsächlich formuliert oder versendet hat. Auch die internen Abläufe zwischen Walbrun, möglichen Mitarbeitern und ihrem Management sind daraus nicht ersichtlich.
Wildhage lässt in seinem neuen Video erneut mögliche rechtliche Konsequenzen diskutieren. Eine konkrete behördliche, gerichtliche oder berufsrechtliche Entscheidung gegen Walbrun wird darin jedoch nicht dokumentiert.
Die neuen Aussagen von Alina Walbrun sowie die Reaktionen von Dima Kreis und medicineXcare haben wir in unserem Folgebeitrag „Nach Wildhages Medfluencer-Experiment: So reagieren medicineXcare, Dima Kreis und Alina Walbrun“ zusammengefasst.



