Auf der IFA 2026 fiel mir am Stand von Reolink eine ungewöhnlich kleine Überwachungskamera auf. Die Argus MagiCam ist so kompakt, dass sie problemlos ins Reisegepäck passt und sich ohne großen Installationsaufwand irgendwo im Raum aufstellen lässt. Genau das brachte mich auf eine Frage, die mit dem konkreten Modell eigentlich nur am Rande zu tun hat: Darf ich als Hotelgast eine eigene Überwachungskamera im Zimmer aufstellen, um während meiner Abwesenheit meinen Koffer und andere persönliche Sachen im Blick zu behalten?
Technisch ist das längst kein Problem mehr. Kleine Kameras arbeiten mit Akku oder Batterien, erkennen Bewegungen und speichern Aufnahmen lokal. Rechtlich wird die Sache allerdings interessanter, sobald nicht mehr nur der eigene Koffer, sondern auch andere Menschen vor der Kamera auftauchen.

Die Reolink Argus MagiCam misst nur 68 × 68 × 28,9 mm und wiegt rund 108 Gramm ohne Batterien. Sie filmt in 1080p, erkennt Personen, Fahrzeuge und Tiere und speichert lokal auf microSD – ohne Pflichtabo. Betrieben wird sie mit zwei AA-Lithiumbatterien für laut Reolink bis zu neun Monate oder alternativ dauerhaft per USB-C.
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Eine Kamera auf den eigenen Koffer ist etwas anderes als die Überwachung des ganzen Zimmers
Eine eigene Kamera im Hotelzimmer ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist vor allem, was tatsächlich aufgenommen wird. Wer eine Kamera innerhalb seines gebuchten Zimmers so positioniert, dass sie ausschließlich den eigenen Koffer oder einen kleinen Bereich mit persönlichen Gegenständen erfasst, befindet sich in einer wesentlich günstigeren Situation als jemand, der das gesamte Zimmer permanent überwacht.
Das Hotelzimmer ist während des Aufenthalts ein besonders geschützter privater Rückzugsbereich. Gleichzeitig bleibt es aber ein Raum, zu dem unter bestimmten Umständen auch Hotelmitarbeiter Zugang haben. Genau deshalb lässt sich die Frage nicht mit einem simplen „Das Zimmer ist gemietet, also darf ich dort alles filmen“ beantworten.
Für private Videoüberwachung spielt außerdem eine Rolle, ob die Aufnahme tatsächlich nur dem persönlichen Bereich dient. Sobald andere Personen erfasst werden, können deren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Der Schutz des eigenen Eigentums ist zwar ein nachvollziehbarer Zweck, daraus entsteht aber kein uneingeschränktes Recht, jeden Menschen aufzuzeichnen, der das Zimmer betritt.
Housekeeping ist der entscheidende Grenzfall
Der praktisch interessanteste Fall sieht wahrscheinlich so aus: Die Kamera steht morgens im Zimmer und zeigt auf den Koffer. Der Gast geht frühstücken oder verbringt den Tag außerhalb des Hotels. Währenddessen betritt eine Reinigungskraft das Zimmer. Aus einer Kamera zur Gepäcksicherung ist damit plötzlich eine Kamera geworden, die einen Menschen bei seiner Arbeit aufzeichnet.
Genau hier wird die rechtliche Lage komplizierter. Eine offen sichtbare Kamera, deren Aufnahmebereich sehr eng auf das eigene Gepäck beschränkt ist, ist etwas anderes als eine versteckte Kamera, die Bett, Schreibtisch, Eingang und damit praktisch den gesamten Arbeitsbereich des Housekeepings erfasst. Je stärker andere Menschen in den Überwachungsbereich geraten, desto gewichtiger werden deren Rechte.
Auch ein „Bitte nicht stören“-Schild löst das Problem nicht vollständig. Es kann verhindern, dass das Zimmer routinemäßig gereinigt wird, garantiert aber nicht, dass niemals jemand hineinmuss. Ein technischer Defekt, ein Notfall oder andere betriebliche Gründe können einen Zutritt erforderlich machen. Wer die Kamera nutzen möchte, sollte deshalb ihren Blickwinkel möglichst klein halten und nicht darauf vertrauen, dass während der eigenen Abwesenheit garantiert niemand das Zimmer betritt.
Beim Ton sollte man besonders vorsichtig sein
Noch problematischer als das reine Kamerabild kann das Mikrofon sein. Viele aktuelle Sicherheitskameras zeichnen nicht nur Video auf, sondern besitzen auch Mikrofon und Zwei-Wege-Audio. Das ist zu Hause praktisch, im Hotelzimmer kann es allerdings zum rechtlichen Problem werden.
§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Zeichnet eine Kamera beispielsweise unbemerkt ein Gespräch zwischen zwei Hotelmitarbeitern auf, kann das erheblich problematischer sein als eine reine Videoaufnahme. Deshalb wäre meine praktische Empfehlung für eine Kamera, die während der eigenen Abwesenheit im Hotelzimmer läuft, eindeutig: Audio deaktivieren.
Auch bei einer versteckten Kamera sollte man nicht vorschnell behaupten, sie sei automatisch strafbar. Das ist juristisch differenzierter. Trotzdem steigt das Risiko erheblich, wenn Menschen ohne ihr Wissen großflächig aufgenommen werden. Besonders kritisch wird es selbstverständlich bei Situationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, etwa beim Umziehen oder Schlafen. Das zeigt gleichzeitig, warum die gleiche kleine Kamera im eigenen Zimmer sehr unterschiedliche rechtliche Situationen erzeugen kann.
Und was sagt eigentlich das Hotel dazu?
Neben Datenschutz und Persönlichkeitsrechten gibt es noch eine zweite Ebene: die Regeln des Hotels selbst. Auch wenn eine bestimmte Aufnahme gesetzlich vertretbar sein könnte, besteht zwischen Gast und Hotel ein Vertragsverhältnis. Ein Hotel kann Regeln für die Nutzung seiner Räume festlegen und möglicherweise auch den Einsatz eigener Kameras einschränken.
Genau diesen Punkt wollen wir nicht nur theoretisch beantworten. Wir fragen B&B HOTELS und Motel One, wie sie mit einer kleinen privaten Überwachungskamera umgehen würden, die ein Gast während seiner Abwesenheit offen im Zimmer aufstellt und ausschließlich auf sein Gepäck richtet. Außerdem wollen wir wissen, ob Gäste das Hotel vorher informieren sollten und welche Regeln im Zusammenhang mit Housekeeping gelten. Die Antworten der Unternehmen ergänzen wir hier, sobald sie vorliegen.
Gerade diese praktische Ebene dürfte für Reisende am Ende hilfreicher sein als eine rein abstrakte juristische Betrachtung. Denn selbst wenn etwas grundsätzlich möglich ist, bedeutet das noch nicht automatisch, dass jedes Hotel damit einverstanden sein muss.
Motel One: Sichtbare Kamera grundsätzlich nicht untersagt (Update, 11.9.26)
Motel One hat auf unsere Anfrage inzwischen konkret Stellung genommen. Eine offen sichtbare Kamera im Hotelzimmer ist demnach grundsätzlich nicht untersagt, sofern sie ausschließlich dem Schutz persönlicher Gegenstände dient, rechtlich zulässig eingesetzt wird und keine anderen Personen erfasst. Entscheidend ist vor allem der Umgang mit Housekeeping: Betreten Mitarbeitende das Zimmer, muss laut Motel One sichergestellt sein, dass sie weder in Bild noch Ton aufgenommen werden. Die Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz liegt beim Gast. Gleichzeitig verweist die Hotelkette darauf, dass in den Zimmern Safes zur sicheren Aufbewahrung persönlicher Gegenstände vorhanden sind.
Wenn die Kamera tatsächlich einen Diebstahl aufzeichnet
Wer die Kamera zur Sicherung seiner Sachen aufstellt, denkt natürlich genau an diesen Fall: Man kommt zurück, etwas fehlt und auf der Speicherkarte ist zu sehen, was passiert ist.
Dann sollte die Aufnahme zunächst gesichert und nicht sofort im Internet veröffentlicht werden. Die private Beweissicherung und die öffentliche Verbreitung eines Videos sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wer eine mögliche Straftat dokumentiert hat, sollte sich an das Hotel und gegebenenfalls an die Polizei wenden. Ein Video mit einer erkennbaren Person einfach bei TikTok, Facebook oder YouTube hochzuladen, kann zusätzliche rechtliche Probleme verursachen.
Fazit: Möglich, aber nicht einfach Kamera hinstellen und vergessen
Eine eigene Überwachungskamera im Hotelzimmer ist nicht pauschal verboten. Wer ausschließlich seine eigenen Sachen in einem möglichst kleinen Bildausschnitt überwacht, befindet sich in einer deutlich besseren Position als jemand, der heimlich das komplette Zimmer inklusive Hotelpersonal aufzeichnet.
Der entscheidende Punkt ist also weniger die Kamera selbst als deren tatsächlicher Einsatz: Wohin zeigt sie? Wer kann aufgenommen werden? Läuft das Mikrofon mit? Und welche Regeln stellt das Hotel auf?
Die winzige Reolink-Kamera auf der IFA war für mich deshalb am Ende vor allem eines: ein guter Anlass für eine Frage, die angesichts immer kleinerer und unkomplizierterer Überwachungskameras künftig vermutlich häufiger gestellt werden wird.



