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Social Media ab 15: Was der EU Kids Act wirklich vorsieht – und wann die Regeln kommen könnten

8 Min. Lesezeit

Die Diskussion über Altersanforderungen für TikTok, Instagram und andere soziale Plattformen läuft inzwischen seit Jahren. Und damit meint leider niemand, dass Senioren ab 60 sich über Fakes bei Facebook aufklären lassen sollten. Wir denken mal an die Kinder. Bei Check-App verfolgen wir das Thema vor allem deshalb kritisch, weil die Verantwortung bisher erstaunlich oft bei Eltern und Jugendlichen selbst landet. TikTok bietet einen begleiteten Modus, Apple und Google liefern Bildschirmzeit-Funktionen, Plattformen versprechen Jugendschutz, während die grundlegenden Mechanismen der Dienste weitgehend erhalten bleiben. Genau diese Verschiebung der Verantwortung haben wir bereits beim begleiteten Modus von TikTok kritisiert. Im Juni hatten wir hier weiterhin aufgezeigt, dass eine Regulierung klassischer sozialer Netzwerke zu kurz greift: WhatsApp-Gruppen, Roblox, Minecraft-Server und KI-Chatbots können längst eigene soziale Räume bilden. Interessanterweise greift die EU-Kommission diesen Einwand im neuen KIDS Act inzwischen teilweise auf: Sie spricht ausdrücklich von „sozialen Medien+“ und bezieht neben klassischen Netzwerken auch Video-Plattformen, bestimmte Online-Spiele sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter ein. Offen bleibt allerdings ausgerechnet ein besonders wichtiger Bereich: Messenger wie WhatsApp werden in der Aufzählung nicht ausdrücklich genannt.

Seit dem 17. September liegt nun erstmals ein konkreter Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch. Der EU KIDS Act geht deutlich weiter als eine einfache Altersgrenze.

In diesem Artikel9 Abschnitte

Unter 13 gar kein Konto, mit 15 ein eigener Account

Der sichtbarste Teil des Entwurfs ist schnell erklärt. Kinder unter 13 Jahren sollen auf betroffenen Social-Media-Diensten keine eigenen Konten mehr eröffnen dürfen. Mit 13 und 14 wären sogenannte Mini-Accounts möglich, die von einem Elternteil verwaltet werden. Für diese Konten sollen die Kontrollfunktionen dauerhaft aktiviert sein; die tägliche Nutzung wäre auf höchstens eine Stunde begrenzt und Kontakte müssten von den Eltern freigegeben werden.

Erst ab 15 Jahren wäre ein eigenständiges Konto möglich. Diese Altersregeln sollen für soziale Netzwerke und Video-Plattformen gelten, deren Funktionen als besonders riskant eingestuft werden.

Die Kommission spricht ausdrücklich von einem gestaffelten Zugang. Sie begründet das Modell damit, dass Kinder mit zunehmendem Alter schrittweise mehr Selbstständigkeit erhalten sollen. Warum die Grenze für ein eigenständiges Konto ausgerechnet bei 15 und nicht bei 16 Jahren liegt, wird damit allerdings nur teilweise beantwortet.

Das ist politisch besonders interessant, weil das Europäische Parlament selbst im November 2025 eine andere Linie vertreten hatte. Damals forderten die Abgeordneten ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren, wobei 13- bis 15-Jährige mit Zustimmung ihrer Eltern Zugang erhalten sollten. Der Bericht wurde mit 483 Stimmen bei 92 Gegenstimmen und 86 Enthaltungen angenommen. Federführend war die dänische Sozialdemokratin Christel Schaldemose aus der S&D-Fraktion.

Die 15 Jahre sind deshalb keineswegs schon politisch gesetzt. Parlament und Mitgliedstaaten können den Entwurf während des Gesetzgebungsverfahrens verändern.

Der wichtigere Teil betrifft den Aufbau der Apps

Die Altersgrenze bekommt die Schlagzeilen. Inhaltlich interessanter sind andere Teile des KIDS Act. Die Kommission schreibt selbst, dass Altersgrenzen allein das eigentliche Problem nicht lösen würden: Dienste, deren Geschäftsmodell darauf basiert, möglichst viel Zeit und Aufmerksamkeit von Kindern zu erhalten.

Für Minderjährige sollen deshalb unter anderem Infinite Scroll ohne echte Pausen, automatisch weiterlaufende Inhalte, bestimmte Streak-Mechaniken und Benachrichtigungen eingeschränkt werden, die Nutzer immer wieder in die App zurückholen. Empfehlungssysteme sollen stärker nach Sicherheit und Qualität ausgerichtet werden. Personalisierung aufgrund von Tracking wäre standardmäßig deaktiviert, und jeder Dienst müsste mindestens einen Feed anbieten, der ohne Profiling auskommt.

Auch Kontakte sollen stärker begrenzt werden. Fremde dürften Minderjährige nicht einfach anschreiben, Gruppen müssten ausdrücklich bestätigt werden und Kinderkonten wären grundsätzlich privater eingestellt. Die Kommission will damit stärker an den Mechanismen der Plattformen ansetzen, statt lediglich Eltern zusätzliche Schalter in den Einstellungen zu geben.

Damit greift der Entwurf einen Punkt auf, den wir hier seit längerem diskutieren: Kinderschutz funktioniert schlecht, wenn Plattformen ihr Design unverändert lassen und anschließend Eltern dafür verantwortlich machen, die Folgen mit Bildschirmzeit-Limits zu reparieren.

Games und KI geraten ebenfalls ins Visier

Interessant ist außerdem, dass die Kommission den Begriff weiter fasst als die klassische Debatte über TikTok und Instagram. Sie spricht von „Social Media+“. Dazu gehören auch Video-Plattformen, bestimmte Online-Spiele, App-Stores sowie KI-Chatbots und sogenannte AI Companions.

Bei Spielen sollen App-Stores konsequentere Alterseinstufungen durchsetzen und verhindern, dass Minderjährige Apps herunterladen oder kaufen, für die sie zu jung sind. KI-Begleiter dürfen bei Minderjährigen nicht mit Mechanismen arbeiten, die emotionale Abhängigkeit fördern könnten. Gesprächsverläufe sollen bei Kindern standardmäßig nicht dauerhaft über verschiedene Unterhaltungen hinweg genutzt werden, und integrierte Chatbots dürfen nicht automatisch aktiviert oder Kindern gezielt aufgedrängt werden.

Das ist eine relevante Erweiterung. In unserem bisherigen Beitrag zum Social-Media-Verbot hatten wir gerade darauf hingewiesen, dass Roblox oder Minecraft je nach Nutzung ebenfalls soziale Räume werden können und eine Regulierung nach App-Kategorie schnell an ihre Grenzen stößt.

Vollständig gelöst ist dieses Problem allerdings noch nicht. Die eigentlichen Altersregeln konzentrieren sich weiterhin auf Social-Networking- und Video-Sharing-Dienste. Wie Messenger und hybride Dienste im Detail behandelt werden, dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren wichtig werden.

Alterskontrolle soll funktionieren, ohne den Ausweis an Instagram zu schicken

Eine gesetzliche Altersgrenze bringt zwangsläufig die Frage mit sich, wie das Alter kontrolliert werden soll. Ein Feld mit dem Geburtsdatum reicht dafür offensichtlich nicht.

Die Kommission setzt auf unabhängige Altersnachweise. Dazu gehört eine kostenlose EU-Lösung zur Altersüberprüfung und später die European Digital Identity Wallet. Die Plattform soll dabei laut Konzept nicht Namen, Geburtstag oder Ausweisdokument erhalten, sondern lediglich den Nachweis, ob eine bestimmte Altersgrenze erfüllt ist. Die Kommission nennt dafür ausdrücklich Zero-Knowledge-Verfahren.

Das klingt technisch erheblich vernünftiger als die Vorstellung, Millionen Jugendliche müssten ihren Personalausweis bei TikTok oder Meta hochladen. Trotzdem bleibt die Altersprüfung einer der sensibelsten Teile des Projekts. Ein Schutzsystem für Kinder darf nicht dazu führen, dass gleichzeitig eine neue Infrastruktur zur Identifikation sämtlicher Internetnutzer entsteht.

Politisch lässt sich der Vorschlag nicht einfach einordnen

Formal stammt der Gesetzentwurf von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen. Verantwortlich für das Verfahren ist innerhalb der Kommission die für Digitalpolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen. Der Vorschlag läuft als 2026/0286(COD) im normalen europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Politisch ist das Thema allerdings breiter. Von der Leyen gehört zur CDU und damit zur EVP-Familie. Der vorherige Vorstoß des Europäischen Parlaments wurde wiederum von der Sozialdemokratin Christel Schaldemose ausgearbeitet und erhielt dort eine sehr breite Mehrheit.

Die entscheidende Konfliktlinie dürfte deshalb weniger zwischen klassischen Parteien verlaufen. Strittig werden eher die Fragen sein, wie streng Altersgrenzen ausfallen, welche Dienste einbezogen werden, wie weit Plattformen ihr Design verändern müssen und wie eine wirksame Alterskontrolle mit Datenschutz vereinbart werden kann.

Warum Australien zeigt, dass ein Verbot allein wenig löst

Die EU kann inzwischen beobachten, was passiert, wenn eine Altersgrenze tatsächlich eingeführt wird. Australien verlangt seit dem 10. Dezember 2025 von Diensten wie Instagram, TikTok, Snapchat, Facebook, Threads, YouTube, Reddit und X, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit unter 16-Jährige keine eigenen Konten besitzen. WhatsApp, Roblox, Discord und einige andere Dienste fallen bislang nicht darunter.

Zunächst klangen die Zahlen beeindruckend. Nach Angaben der australischen eSafety-Behörde wurde innerhalb kurzer Zeit der Zugang zu rund 4,7 Millionen Konten von unter 16-Jährigen entfernt.

Drei Monate später war das Bild wesentlich gemischter. Der Anteil der unter 16-Jährigen mit einem eigenen Social-Media-Konto sank von 52,4 auf 42,1 Prozent. Gleichzeitig nutzten vor der Einführung 85,9 Prozent der befragten Kinder mindestens eine der betroffenen Plattformen; danach waren es immer noch 81,5 Prozent. Häufig lag das gar nicht an ausgefeilten Umgehungsmethoden. Viele Plattformen hatten das Alter schlicht noch nicht wirksam überprüft.

Australien liefert damit ziemlich genau die Lektion, die in der europäischen Diskussion wichtig werden dürfte: Eine Zahl im Gesetz verändert noch keinen Feed und noch kein Geschäftsmodell.

Der EU-Entwurf versucht deshalb, Altersregeln mit Vorgaben für das Produktdesign zu verbinden. Das macht ihn deutlich interessanter als ein simples „Instagram erst ab 15“.

In den USA kommt der Druck bislang stärker aus den Gerichtssälen

Die USA gehen bisher keinen einheitlichen Weg. Bundesstaaten haben verschiedene Jugendschutzgesetze beschlossen, von denen einige wiederum vor Gerichten gelandet sind. Gleichzeitig wächst der Druck über Verbraucher- und Schadensersatzklagen.

Im August 2026 einigte sich Meta auf einen milliardenschweren Vergleich mit zahlreichen US-Bundesstaaten. Je nach endgültigen Zahlungen kann der Gesamtumfang bis zu 17,1 Milliarden Dollar erreichen. Gegenstand waren Vorwürfe, Facebook und Instagram seien bewusst mit Funktionen ausgestattet worden, die Kinder binden, während Risiken gegenüber Öffentlichkeit und Eltern heruntergespielt worden seien. Meta bestreitet Fehlverhalten, muss im Rahmen der Vereinbarung aber zusätzliche Schutzmaßnahmen umsetzen.

Das ist ein anderer regulatorischer Ansatz als in Europa. Die EU versucht Regeln vorzugeben, bevor Schäden entstehen. In den USA wird Verantwortung häufiger nachträglich über Gerichte und hohe finanzielle Risiken durchgesetzt.

Japan setzt bisher stärker auf Risikoanalyse und Altersprüfung

Auch Japan beschäftigt sich inzwischen intensiver mit dem Thema, setzt bislang aber nicht auf eine pauschale Social-Media-Altersgrenze nach australischem Modell.

Eine Arbeitsgruppe der japanischen Regierung empfahl im Juli 2026, Plattformen stärker zu verpflichten, Risiken ihrer Dienste zu bewerten, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuführen, Altersprüfungen vorzunehmen und diese Maßnahmen öffentlich zu dokumentieren. Die Regierung will die Arbeiten bis Ende 2026 abschließen und anschließend eine Reform des bestehenden Jugendschutzrechts ins Parlament einbringen.

Damit entwickelt sich international kein einheitliches Modell. Australien setzt auf eine harte Grenze bei 16, die EU plant ein gestaffeltes System, Japan arbeitet stärker mit Plattformpflichten und in den USA wächst der Druck über Gerichte.

Der EU Kids Act wird nicht nächstes Jahr plötzlich Instagram abschalten

Bei aller Aufmerksamkeit für die Altersgrenze ist entscheidend: Der KIDS Act ist bislang ein Vorschlag. Parlament und Rat müssen sich auf einen endgültigen Text einigen. Solche Verfahren dauern. In der vergangenen Wahlperiode benötigten EU-Gesetze, die bereits in erster Lesung beschlossen wurden, im Durchschnitt rund 17 Monate. Verfahren, die eine weitere Lesung benötigten, dauerten häufig deutlich länger. Würde der KIDS Act ungefähr im historischen Durchschnitt durch das Verfahren kommen, läge eine Verabschiedung eher im Jahr 2028 als in den kommenden Monaten. Das ist eine Orientierung, kein angekündigter Termin. Der Text kann vorher noch erheblich verändert werden.

Sobald die Regeln tatsächlich gelten, sollen Plattformen innerhalb von sechs Monaten prüfen, ob bestehende Konten unter 15-Jähriger deaktiviert werden müssen. Die interessanteste Frage für die kommenden Verhandlungen ist deshalb zunächst gar nicht, ob ein 14-Jähriger Instagram benutzen darf. Entscheidend wird, wie viel von den strukturellen Regeln übrig bleibt: weniger auf Aufmerksamkeit optimierte Feeds, weniger automatische Kontaktaufnahme, bessere Voreinstellungen und eine echte Verantwortung der Plattformen für die Produkte, die sie Minderjährigen anbieten.

Genau dort war die bisherige Regulierung am schwächsten.

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