42 war mal wieder die Superzahl und Hannover hat gegen Bielefeld gewonnen. Solche „News“ über Lottozahlen und Sportereignisse wird es auch in Zukunft hier auf Check-App nicht geben. Dafür werden wir die ein oder andere App aus der Sparte Glücksspiel wohl vorstellen, wenn sie von allgemeinen Interesse sind. Die im Februar angekündigte Änderung der TOS des Google Play Store lässt auch uns nicht unberührt. Und so wollen wir auch praktisch schauen, ob man auch im saarländischen Habenichts (Ortseil von Marpingen) runderladen darf. Kch. Ernsthaft.
Die besten Casino-Apps für Android? Nicht doch. Die von manchen auch als „Tabubruch“ gekennzeichnete Änderung sieht ja erstmal nur so aus, dass Lotto- und Sportwetten erlaubt werden als App. Die beiden Kategorien „Casino“ und „Fantasysport“ bleiben weiterhin vor der Tür. Die „News“ hat wohl fast jeder mitbekommen. Diese lautete ja, dass man ab 1. März auch Glücksspiel-Apps erwarten darf, bei welchen man echtes Geld nicht nur ein- sondern auch auszahlen darf. Ja, die Formulierung ist von uns. Denn per In-App konnte man schon immer reinpayen, um (virutelle) soziale Anerkennung zu erlangen, Stichwort Coin Master.
In-Apps werden nun bei Google nicht zugelassen als Bezahloption. Google will also offenbar an der Änderung nicht einmal verdienen. Kürzlich gab es ja eine Nachricht über zwei Nutzer, welche die Stores für die sozialen Glücksspiel-Apps verklagen wollen bzw. die hohen „verlorenen“ Summen.
Also Lotto- und Sportwetten für jeden zugänglich? Auch bisher konnte man sie ja über die Webseiten der Anbieter herunterladen. Die Storepräsenz erhöht natürlich die Sichtbarkeit. Dafür hat man eine schärfere Prüfung angekündigt und strikte Altersbeschränkungen. Achja, wesentlich ist eventuell auch die Info, dass Google ja sowieso nur Apple folgt.
Gilt das für alle Spieler in Deutschland?
Wesentlich ist natürlich die Frage, ob das dann auch für Nutzer außerhalb von Schleswig-Holstein gilt. Vom Saarland bis nach Berlin. Offenbar gibt es aber einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrages erlaubt sogar bisher illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker, Online-Casinos oder Online-Automatenspiele. Der Spielerschutz soll durch ein monatliches Einzahlungslimit von 1000 Euro gegeben sein und Spiel- und Spielerdaten sollen bundesweit bei einer Aufsichtsbehörde gespeichert werden. Nicht erlaubt bleiben Tischspiele wie Roulette oder Blackjack.