Platz 496.198, vor vormals 743.016! Nicht meine Platzierung beim München-Marathon, aber in der Warteliste auf die Trade Republic Visakarte. Eigentlich sollte die ja wohl langsam kommen, so drei Monate nach der Ankündigung. Entsprechend bleibt mir Zeit nochmals die Bedingungen zu lesen bzw. die Berichterstattung zu checken. Und da ist auch anderen aufgefallen, dass es da ein Haar in der Suppe gibt, wie ich im Januar schon schriebe: Die Trade Republic Visa Debitcard mit Warteliste: Marketinggeschick und Cashback-Limit.
Es war einmal eine vielversprechende Ankündigung von Trade Republic: Mit jeder Nutzung der neuen Visa-Karte könnten Kunden von einer sogenannten Saveback-Prämie profitieren, bei der 1% des Zahlungsbetrags in ausgewählte Sparpläne fließen sollte. Doch hinter den verlockenden Versprechen verbargen sich Bedingungen, die dann auch nach dem Eingreifen von Verbraucherschützern in der Bewerbung der Karte nicht mehr so im Vordergrund stand.
Im Detail entpuppte sich die Saveback-Prämie als begrenzt: Nur bis zu 15 Euro pro Monat konnten Kunden tatsächlich zurückbekommen, und das auch nur, wenn sie einen aktiven Sparplan von mindestens 50 Euro monatlich eingerichtet hatten. Diese Einschränkungen waren in den umfangreichen Kundenvereinbarungen versteckt, präzise auf Seite 68 von 70 – weit entfernt von den glänzenden Werbeversprechen. Ich habe bis zum Anhang 3 damals schon gescrollt, für mich war das keine Überraschung.
Doch die Geschichte rund um die Visa-Karte von Trade Republic bietet noch mehr Tiefgang. Die vorher von uns beleuchteten Bedingungen für den RoundUp-Benefit und den Saveback Benefit legten die innovative Herangehensweise von Trade Republic offen, Investitionen in den Alltag der Menschen zu integrieren. Diese Benefits, so attraktiv sie in der Theorie auch sein mögen, kamen nicht ohne ihre eigenen, fein gedruckten Einschränkungen.
Die Kritik von Verbraucherschützern führte schließlich dazu, dass Trade Republic seine Werbung anpassen musste. Das Unternehmen verteidigte zwar die Fairness und Transparenz seines Angebots, kam aber nicht umhin, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung auf seiner Homepage deutlich zu ergänzen. Nun warnt ein Infofeld explizit vor den Bedingungen, die für die Inanspruchnahme der Saveback-Prämie erfüllt sein müssen.
Diese Entwicklung wirft ein Licht auf die Praxis der Finanzindustrie, komplexe Angebote und deren Bedingungen klar und verständlich zu kommunizieren. Während die Idee, mit jeder Kartenzahlung in Sparpläne zu investieren, an sich innovativ und verlockend ist, ist die wahre Lektion hier vielleicht eine Erinnerung daran, dass im Finanzsektor das Kleingedruckte oft die größten Geheimnisse birgt.